Familienrecht

Im Bereich des Familienrechts beraten und vertreten wir insbesondere Unternehmer.

Beratung vor der Eheschließung


Unser Ziel ist es, Sie frühzeitig über Auswirkungen familiärer Auseinandersetzungen auf Ihr Unternehmen zu informieren.

Bei der Eheschließung stellt sich insbesondere bei Unternehmern die Frage, inwieweit ein Ehevertrag geschlossen werden sollte.
Im Fall einer Scheidung kann der Güterstand erhebliche Auswirkungen auf Ihr Unternehmen haben, so dass eine Vereinbarung und Abweichung von dem gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft im Einzelfall sinnvoll sein kann.

Dabei berücksichtigen wir selbstverständlich die aktuelle höchstrichterliche Rechtsprechung zu der Frage der Zulässigkeit und Wirksamkeit ehevertraglicher Vereinbarungen.

Insbesondere das Familienrecht war in den letzten Jahren von grundlegenden Änderungen geprägt und zwar sowohl durch Gesetzesänderungen, als auch durch die Fortentwicklung der höchstrichterlichen Rechtsprechung.

Abänderung von Eheverträgen, gerichtlichen Entscheidungen, Urkunden


Am 01.09.2009 traten mit dem FamFG wesentliche Änderungen ein, beispielsweise bei der Abänderungsmöglichkeit von gerichtlichen Entscheidungen, Vergleichen und Urkunden.

Gerne überprüfen wir die Abänderungsmöglichkeit früherer gerichtlicher Entscheidungen, Vergleiche und Eheverträge für Sie unter Berücksichtigung dieser Gesetzesänderung.

Beratung und Vertretung im Trennungs-, Scheidungsfall


Sollten familiärer Probleme bereits eingetreten sein, setzen wir uns für eine effiziente konstruktive Auseinandersetzung ein.

Aufgrund des vielfältigen Regelungsbedarfs im Zusammenhang mit einer Trennung und Scheidung kann eine streitige Auseinandersetzung zu langjährigen Prozessen führen.

Eine Scheidung kann beispielsweise folgende Klärung erfordern:

• Zugewinnansprüche,
• Frage der Hausratsaufteilung,
• Versorgungsausgleichsansprüche,
• Unterhaltsansprüche,
• Umgangsrechtsregelungen mit gemeinsamen Kindern,
• Sorgerechtsfragen.

Diese Folgesachen sind nicht nur finanziell, sondern erfahrungsgemäß auch persönlich belastend für die Parteien.

Ist der Unternehmer beispielsweise zum Unterhalt verpflichtet, d.h. entweder zum Kindesunterhalt oder Trennungs- bzw. Nachscheidungsunterhalt, ist auf die genaue Ermittlung des unterhaltsrechtlich relevanten Einkommens des Unternehmers Wert zu legen.

Bei der Ermittlung des unterhaltsrechtlich relevanten Einkommens können erhebliche Unterschiede zu dem allgemeinen steuerrechtlichen Einkommen liegen.
Dies liegt insbesondere an der Frage der Bewertung von Abschreibungen, Gewinnrücklagen, Verlustvorträge o. ä.

Im Falle einer Auseinandersetzung ist es daher unser Ziel, langwierige Gerichtsprozesse zu vermeiden und außergerichtliche Lösungen mit Ihnen gemeinsam zu erarbeiten und zeigen Ihnen dabei realistische und durchsetzbare Wege auf.

Wir beraten Sie unter Berücksichtigung ihrer individuellen Verhältnisse sowohl in familiärer als auch in unternehmensrechtlicher Hinsicht.

Ganzheitliche Vertretung


Wir bieten Ihnen eine ganzheitliche Beratung und Vertretung an.

Wir verfügen über umfassende Erfahrung in außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen.

Durch unsere unterschiedlichen Spezialisierungen können wir für Sie kanzleiintern auch die mit den familienrechtlichen Fragen zusammenhängenden Schnittstellen des Gesellschafts-, Arbeits- und Erbrechts klären.

 
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